ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MIETOBJEKTE, DIE FÜR URLAUB
ODER TOURISMUS GENUTZT WERDEN.
Skyline Costa Luz, mit Anschrift am C.C. Miramar, No. 315, La
Barrosa, 11139 Chiclana de la Frontera, agiert als Mediator zwischen Vermieter
und Mieter.
Skyline Costa Luz wurde mit der Mietverwaltung der Immobilie und
mit vorheriger Genehmigung des Vermieters beauftragt.
Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Mieter mit der Zahlung der Kaution
oder des vollen Mietbetrags anerkannt.
BESTIMUNGEN
ZWECK
Die Immobilie, die während des vereinbarten Zeitraums als
temporäre Unterkunft dienen soll, vermietet der Vermieter an den Mieter zum
Zwecke von Urlaub / Tourismus / Erholung. Die in diesem Vertrag genannte
Immobilie wird demnach unter keinen Umständen eine dauerhafte Wohnung für den
Mieter darstellen.
Der
Mieter kann den oben genannten Zweck nicht ändern. Die Nichteinhaltung dieser
Bestimmung ist ein Grund für die Kündigung des Vertrages.
RESERVIERUNG UND ZAHLUNG DER MIETE
Nach
Bestätigung der Verfügbarkeit der Immobilie durch Skyline Costa Luz, entweder
per E-Mail oder Telefon, wird die Vorausbuchung bis zu 5 Werktage
aufrechterhalten, bis zur nicht rückerstattungsfähigen Anzahlung von 30 bis
50%, zahlbar per Banküberweisung. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Die
restliche Mietsumme ist mindestens sechs Wochen vor Mietbeginn per Überweisung
oder in Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung bei
Ankunft in der Immobilie in bar in Euro zu zahlen. Ein Versäumnis dieser Art
kann zu einer zusätzlichen Gebühr oder einer sofortigen und entschädigungslosen
Stornierung des Mietvertrages führen, so dass der Vermieter mit der vom Mieter geleisteten
Kaution als Ausgleich für die entstandenen Nachteile auftritt.
DAUER
Die
Miete gilt für den vereinbarten Zeitraum und wird von Skyline Costa Luz während
der Reservierungsperiode per E-Mail bestätigt.
Die
Immobilie steht am Anreisetag von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Das
Auschecken am Abreisetag muss wie vereinbart vor 12:00 Uhr erfolgen.
Am Anreisetag hat der Mieter dem Vermieter den Betrag von 300 bis
500 Euro in bar als Kaution zu übergeben.
Diese Kaution wird zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr vollständig
zurückerstattet, sofern keine Brüche, Verluste oder Schäden festgestellt
werden, die als über den normalen Verschleiß und Gebrauch der Ware hinausgehen.
Bei Abreise außerhalb dieser Zeiten hat der Eigentümer oder
Vermittler das Recht, die Kaution innerhalb von 7 Werktagen nach Abreise per
Banküberweisung zurückzugeben.
STORNIERUNG
Bei Stornierung durch den Kunden wird eine geleistete
Reservierungskaution nicht zurückerstattet. Bei Stornierung innerhalb von sechs
Wochen nach Mietbeginn und vollständiger oder teilweiser Zahlung des Betrages
wird dieser vom Vermieter als Entschädigung einbehalten.
Wenn die vollständige oder teilweise Zahlung erfolgt ist und der
Kunde die Stornierung mehr als sechs Wochen vor Mietbeginn mitteilt, hat der
Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung von maximal 50% des gezahlten Betrages,
abzüglich des Kautionsbetrags als Ausgleich.
Bei
einer Stornierung durch den Vermieter oder Vermittler aus Gründen, die er nicht
zu vertreten hat, wird der Vermieter die bisher gezahlten Beträge
zurückerstatten. Wird die Kündigung innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der
Vermietung mitgeteilt, hat der Vermittler das Recht, eine alternative Immobilie
ähnlicher oder höherer Qualität anzubieten. Sollte eine alternative Immobilie
nicht zur Verfügung gestellt werden können, wird der Vermieter die gezahlten
Beträge vollständig zurückerstatten und sowohl der Vermieter als auch der
Vermittler bleiben von jeglicher Verantwortung befreit.
ZUSTAND UND ERHALTUNG
Der Vermieter versichert, das Objekt in gutem Zustand der
Nutzung und Erhaltung für seinen Verwendungszweck sowie die zur Verfügung
stehenden Einrichtungen, Ausrüstungen usw. erhalten zu haben und ist bei
Abschluss des Vertragsverhältnisses oder andernfalls verpflichtet, den bei
Beendigung des Vertrages bestehenden Schadensbetrag in gleicher Höhe in bar zu
ersetzen.
Der
Mieter hat die Immobilie, einschließlich Mobiliar, Einrichtungsgegenstände und
Gärten, dem Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen Zustand
wie bei der Übergabe zu überlassen. Am Abreisetag muss das Objekt einigermaßen
sauber und ordentlich hinterlassen werden, ähnlich dem Zustand am Tag der
Ankunft. Der Abfall muss an den zugelassenen Orten deponiert, das Geschirr
gereinigt und der Boden gefegt werden. Der Mieter trägt die Kosten für die
Reinigung oder Reparatur am Ende der Mietzeit, wenn sich das Haus nicht in
einem akzeptablen Zustand befindet, wie er ihn bei der Ankunft vorfindet, und
der Vermieter kann eine Entschädigung für kaputte oder beschädigte Gegenstände
verlangen, die durch den Mieter oder Missbrauch oder Verantwortungslosigkeit
verursacht wurden, nicht jedoch für normalen Verschleiß, der durch normalen
Gebrauch verursacht wurde.
VERWENDUNG
Die
Anzahl der Personen darf nicht über das hinausgehen, was deklariert und erlaubt
ist, und keine Art von Tier ist unter keinen Umständen erlaubt, es sei denn, es
wurde vorher mit dem Vermieter vereinbart. Auch im Haus ist das Rauchen
verboten. Bei Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen kann es zu einer
zusätzlichen Belastung des Gesamtmietpreises oder zur entschädigungslosen
Kündigung des Vertrages kommen.
Der
Mieter darf auch keine explosiven, brennbaren oder unhygienischen Stoffe in der
Eigenschaft haben. Es ist auch ausdrücklich verboten, dass der Mieter, der
diesem Vertrag unterliegt, toxische, schädliche oder gefährliche Stoffe oder
andere potenziell gesundheitsschädliche Stoffe in der Nachbarschaft im Eigentum
behalten kann.
Der
Mieter ist während der gesamten Vertragslaufzeit den Regeln der
Hausbesitzergemeinschaft, insbesondere denen der Koexistenz, unterworfen.
WARTUNG
Um
sicherzustellen, dass die Immobilie über eine gute allgemeine Instandhaltung
des Pools, des Gartens und seiner Wohnräume verfügt (falls die Immobilie
verfügbar ist), führen wir diese Arbeiten nach Möglichkeit hauptsächlich am
Morgen durch, so dass sie in einwandfreiem Zustand ist.
SICHERHEIT UND SCHUTZ
Der Mieter ist für die Schlüssel der Immobilie verantwortlich,
solange er sich in seinem Besitz befindet, und wird an die betreffende
Kontaktperson zurückgegeben oder an dem vereinbarten Ort, wie angegeben,
hinterlegt. Bei Verlust der Schlüssel wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.
Der Eigentümer oder Vermittler ist nicht verantwortlich für
Verletzungen oder Schäden an Personen, Tieren oder Besitztümern, die sich in
der Immobilie befinden, unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb
der Immobilie befinden.
Der Eigentümer oder Vermittler haftet nicht für Versicherungen
oder Gegenstände, die während des Aufenthalts in der Immobilie oder auf seinem
Grundstück gestohlen werden.
Für die Nutzung des Pools wird die Verantwortung vollständig und
ausschließlich von und auf eigene Gefahr des Mieters übernommen.
Erwachsene sind für die Betreuung der Kinder verantwortlich, insbesondere
im Pool und in der Umgebung. Für Unfälle, die sich in oder um das Objekt herum
ereignen, wird keine Haftung übernommen. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht
ohne Aufsicht eines Erwachsenen auf dem Grundstück gelassen werden.
Wir
empfehlen Ihnen dringend, vor der Reise eine Reiseversicherung abzuschließen.
BRÜCHE UND SCHÄDEN
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter so schnell wie
möglich über jede widerrechtliche Entnahme oder jeden tatsächlichen Schaden zu
informieren, den eine andere Person in den gemieteten Räumen vorgenommen oder
offenkundig vorbereitet hat, sowie über die Notwendigkeit aller Reparaturen im
Sinne von Art. 1554 Nr. 2 des Zivilgesetzbuches.
Mängel, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der zur Verfügung
gestellten Dienstleistungen oder Waren auftreten können, werden über Skyline
Costa Luz ausgeglichen, die eine unverzügliche Behebung der Mängel nach Bedarf
ermöglicht.
Die Reparaturkosten gehen zu Lasten des Vermieters, es sei denn,
sie sind auf eine unsachgemäße Nutzung durch den Mieter zurückzuführen. Indem
er die Vorfälle nicht meldet, kann der Mieter für solche Reparaturen haftbar
gemacht werden.
Für den Verlust von Mobiliar, Einrichtungsgegenständen,
Gegenständen (Handtücher, Bettwäsche usw.) oder Utensilien, die dem Mieter zur
Verfügung gestellt werden, ist der Mieter selbst verantwortlich und
verpflichtet, diese zu durchschnittlichen Marktpreisen zu ersetzen.
Sollten Möbel oder Geräte (erkennbar an der Werbung für die
Immobilie oder das Inventar) für die vorgesehene Nutzung ungeeignet sein, ist
der Mieter an seinen wirtschaftlichen Ersatz zu durchschnittlichen Marktpreisen
gebunden.
Der
Mieter haftet in jedem Fall für alle Schäden, Brüche und Verluste, die auf
Fahrlässigkeit beruhen oder versehentlich am Objekt entstanden sind.
ABTRETUNG UND UNTERVERMIETUNG
Mit
ausdrücklichem Verzicht auf die Bestimmungen des Art. 1550 BGB verpflichtet
sich der Mieter, das Mietobjekt nicht ganz oder teilweise weiterzuvermieten.
Die Abtretung oder Übertragung des Vertrages ist unter keinen Umständen
zulässig. Ein Verstoß gegen diese Klausel führt zur Kündigung des Vertrages.
ARBEITEN
Der Mieter ist nicht berechtigt, Arbeiten, Reparaturen oder
Änderungen an der Immobilie oder dem Gebäude, dem er angehört, durchzuführen.
Auch
wenn es sich nicht um Arbeiten handelt, ist es dem Mieter ausdrücklich
untersagt, Löcher oder Perforationen in die Wände der Immobilie zu bohren, in
diesem Fall werden die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustands der Wände von der Kaution abgezogen.
ALLGEMEINE KOSTEN
Die Gemeindekosten gehen zu Lasten des Vermieters.
Die am Mietobjekt erbrachten Leistungen, die durch
Verbrauchszähler (Wasser, Strom, Gas, Telefon usw.) individualisiert sind,
gehen zu Lasten des Vermieters, ebenso wie die Zu- und Abschaltung der
vorgenannten Leistungen.
Der Mieter verpflichtet sich zu einem normalen und angemessenen
Verbrauch der Dienstleistungen wie Strom und Wasser etc. und Geräte wie
Klimaanlagen, Wasserhähne, Stecker etc. werden beim Verlassen des Hauses abgeschaltet.
Eine Überbeanspruchung führt zu einer zusätzlichen Belastung in Höhe der
gesamten Miete oder der von der Kaution abgezogenen Kosten.
Die
außerordentlichen Gemeindekosten und die Grundsteuer gehen zu Lasten des
Vermieters.
AUSDRÜCKLICHE STRAFKLAUSEL
Der
Mieter hat die Immobilie zum vereinbarten Termin zu räumen und alle Schlüssel
zu übergeben. Sollte die Immobilie zu diesem Zeitpunkt nicht geräumt werden,
wird vom Mieter eine Strafe von 700 € (siebenhundert Euro) für jeden Tag der
Verzögerung bei der Bereitstellung der Schlüssel und der Immobilie im Wege der
Strafklausel sowie alle direkten und indirekten Kosten, die durch die
Verzögerung bei der Rückgabe der Immobilie entstehen, erhoben. Alles unter der
Voraussetzung, dass die Parteien keine schriftliche Vereinbarung über eine
Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Saison getroffen haben. Andernfalls
wird diese in der Verlängerungs-Urkunde vereinbart.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Eigentümer oder Makler übernimmt keine Verantwortung für
Ereignisse, die durch die Gewohnheiten und typische Situationen in der Region
oder im Land verursacht werden. Zum Beispiel Stromausfälle, vorübergehender
Wasserverlust, Hundegebell, Hähne, Ameisen, Moskitos oder lärmende Nachbarn. Da
es sich um einen Störfall handelt, muss der Mieter ihn so schnell wie möglich
an den Vermittler in Spanien melden, damit dieser auf diese Weise versuchen
kann, ihn so weit wie möglich zu lösen.
Skyline Costa Luz weist darauf hin, dass die Fotos, die von der
Immobilie gezeigt werden, aktuell sind und persönlich und auf eigene Rechnung
aufgenommen wurden, aber wir garantieren nicht, dass sich die Immobilie bei
Ankunft des Mieters in der Immobilie im gleichen Zustand befinden wird, weil
wir keine Eigentümer sind.
Skyline Costa Luz weist darauf hin, dass die maximale
vertragliche Haftung auf den Mietpreis für Schäden oder Verluste beschränkt
ist, die dem Vertragspartner entstehen.
Skyline
Costa Luz informiert, dass weder der Eigentümer noch der Vermittler für Schäden
oder Verluste haftbar gemacht werden können, die von Dritten wie
Fluggesellschaften, Autovermietern, Diebstahl, Kriminalität usw. verursacht
werden.
PFLICHTVERLETZUNG
Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch
eine der Parteien hat die Partei, die ihrer Verpflichtung nachgekommen ist, das
Recht, die Verpflichtung durchzusetzen oder die Beendigung des Vertrags gemäß
den Bestimmungen des Artikels 1124 des Bürgerlichen Gesetzbuches einzuleiten.
Darüber
hinaus kann der Vermieter den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Rechte aus
folgenden in Artikel 1569 des Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Gründen
kündigen: 1. Erlöschen der konventionellen Laufzeit oder der in den Artikeln
1.577 und 1.581 festgelegten Laufzeit für die Dauer der Vermietung; 2.
Versäumnis, den vereinbarten Preis zu zahlen; 3. Verstoß gegen eine der im
Vertrag festgelegten Bedingungen; und 4. Eine andere Nutzung oder
Dienstleistung der gemieteten Immobilie als die vereinbarte zu übertragen und
davon abzuweichen; oder sie nicht der in Artikel 1.555 bestellten Nutzung zu
unterwerfen.
BENACHRICHTIGUNGSADRESSE
Die
Parteien haben eine Adresse für Mitteilungszwecke auf Grund des
Vertragsverhältnisses festgelegt, wie sie in der Überschrift dieses Dokuments
für den Vermieter und in der E-Mail zur Buchungsbestätigung für den Mieter
angegeben ist. Jede Partei teilt der anderen Partei alle diesbezüglichen
Änderungen mit.
ANWENDBARES RECHT
Der
Geltungsbereich des Gesetzes 29/1994 über städtebauliche Mietverträge auf
diesen Mietvertrag wird durch den Buchstaben "e" des Artikels 5 des
Gesetzes ausdrücklich ausgenommen, so dass dieser Vertrag den darin enthaltenen
Regeln unterworfen ist und, die nicht von den Parteien vereinbart wurden, den
Regeln des Zivilrechts unterliegt.
GERICHTBARKEIT
Die
Vertragspartner sind ausdrücklich den Gerichten der Stadt, in der sich das
Mietobjekt befindet, für alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten
unterworfen.